Liebe SGUV Mitglieder

Aufgrund der Tatsache, dass viele der im Gerüstbau tätigen Arbeitnehmenden ursprünglich aus Ländern stammen, welche das Bundesamt für Gesundheit als Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko einstuft, möchten wir Ihnen die entsprechenden Informationen weitergeben.

Zudem senden wir Ihnen ein Informationsblatt, welches Sie downloaden und an Ihre Mitarbeitenden verteilen können.

Bei Fragen stehen wir Ihnen, wie immer, gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
SGUV-Sekretariat

 

Quarantäne-Pflicht

Der Schweizerische Bundesrat hat am 1. Juli 2020 eine Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten verordnet. Diese gilt auch für Personen, welche sich in den entsprechenden Staaten aus Feriengründen aufgehalten haben.

Die Personen müssen folgende Schritte zwingend einhalten:

  • Gehen Sie sofort nach der Einreise in Ihr Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft.
  • Sie müssen sich während 10 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort aufhalten. Folgen Sie der Anweisung zur Quarantäne.
  • Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörde.

 

Betroffene Staaten und Gebiete

Zu den vom Bundesamt für Gesundheit als Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko eingestuften Ländern gehören unter anderem auch Belarus, Kosovo, Moldova, Nordmazedonien, Russland, Schweden und Serbien.

Die vollständige und laufend aktualisierte Liste finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

 

Erwerbsersatz bei Quarantäne

Bei einer Quarantäne im Zusammenhang mit der Einreise aus Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko besteht kein Anspruch auf die Entschädigung.

Das zugrunde liegende Risikoverhalten (also die Reise resp. der Aufenthalt in den entsprechenden Gebieten) geschieht auf Verantwortung des Arbeitnehmenden. Eine daraus resultierende Abwesenheit durch die behördliche Anordnung der Quarantäne wird somit mit Kompensation, Ferien oder unbezahltem Urlaub überbrückt.

Selbiges gilt, wenn aufgrund veränderter Situationen eine Rückreise aus dem Ferienland nicht mehr oder nur verspätet möglich ist.

 

Informationsblatt für Mitarbeitende

Wir haben Ihnen obige Informationen als Übersichtsblatt für Ihre Mitarbeitenden zusammengestellt.

Sie können dies hier downloaden und an Ihre Mitarbeitenden verteilen.

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