Im seit 2025 gültigen Gesamtarbeitsvertrag wurde mit den Gewerkschaften ein automatischer Teuerungsausgleich (bis zu einem Höchstwert von 1,5%) vereinbart. Die Anpassung der Mindest- und Effektivlöhne entspricht der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise LIK per Ende Oktober.

Die Veränderungsrate per Ende Oktober 2025 beträgt 0,1%, damit entspricht die per 1. April 2026 in Kraft tretende Lohnerhöhung für Mindest- und Effektivlöhne ebenfalls 0,1%.

In der Vergangenheit wurden jährlich wiederkehrend Lohnverhandlungen mit den Gewerkschaften geführt. In diesen wurden Seitens der Gewerkschaften von Jahr zu Jahr neue, die Teuerung deutlich übersteigende, hohe Forderungen gestellt. Nur dank starkem Widerstand der jeweiligen SGUV-Verhandlungsdelegation konnten die, oft auch innovativen, Lösungen erzielt werden.

Dank des neuen, im GAV verankerten, automatisierten Vorgehen fallen diese jährlichen Lohnverhandlungen nun weg.

Zusatzvereinbarung Gerüstbau 2026
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