Die Sozialpartner des schweizerischen Gerüstbaugewerbes, vertreten durch den Schweizerischen-Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) und die Gewerkschaften Unia und SYNA, haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der Anfang April 2020 in Kraft treten wird.

Der neue Vertrag ist in gendergerechter Sprache redigiert, um die in der Branche arbeitenden Frauen einzubeziehen; er zeigt sich auch im Hinblick auf die Gleichstellung innovativ. Ohne die Ergebnisse der parlamentarischen Debatte abzuwarten, haben die Sozialpartner beschlossen, einen Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen einzuführen. Dieser erste Schritt zeigt, dass die Unternehmen zu Veränderungen bereit sind und die Rolle junger Väter nach der Geburt ihres Kindes besser würdigen wollen. Ausserdem gewährt der GAV gleichgeschlechtlichen Paaren mit eingetragener Partnerschaft im Todesfall die gleiche Anzahl Urlaubstage und sorgt damit im Trauerfall für die Gleichstellung der unterschiedlichen Paarverbindungen.

Schliesslich sieht der GAV auch vor, dass Angestellte nach 3 Jahren Branchentätigkeit und Absolvierung einer von den Sozialpartnern angebotenen Ausbildung zwingend von der Lohnkategorie C in die Kategorie B2 überzuführen sind. Dies bedeutet, dass Personen, die als nichtqualifizierte Gerüstbaumitarbeitende eingestellt wurden, nach drei Jahren Tätigkeit als Gerüstmonteure/-monteurinnen zu betrachten sind.  Auf diese Weise will man dem Lohndumping, dem unlauteren Wettbewerb und der Unterqualifikation des Baustellenpersonals einen Riegel schieben. In diesem Zusammenhang sorgt ein Basiskurs dafür, dass grundlegende Fachkenntnisse erworben, Arbeitsunfälle verhütet und die Weiterbildung in der Branche gefördert werden. Ausserdem wird die obligatorische Kaution bei der paritätischen Kommission von aktuell 10’000 auf 20’000 Franken erhöht, um den Vollzug des GAV sicherzustellen. Die PBK kann in Zukunft Sanktionen auferlegen, wenn die individuelle Schutzausrüstung nicht getragen wird, so dass die Angestellten in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu ihrer Verantwortung gerufen werden. Und schliesslich trifft die Branche Vorkehrungen, um das Informationssystem ISAB/SIAC unter den Gerüstbau-Unternehmen zu verbreiten, damit Missbräuche effizient bekämpft werden können.

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