Kooperation zwischen SGUV und SBV

Per 30. April haben der SGUV und der Schweizerische Baumeisterverband SBV eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, welche den SGUV Mitgliedern eine erweiterte Rechtsberatung im Bereich von Arbeitsrecht und Gesamtarbeitsvertrag ermöglicht. Die Vereinbarung tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft.

Die Rechtsberatung beinhaltet eine Erstberatung von maximal 30 Minuten und ist thematisch eingeschränkt. Nicht beinhaltet sind Rechtsvertretung, Prozessführung und Fachgutachten.

Die Rechtsberatung erfolgt für SGUV Mitglieder über die Hotline des SBV-Rechtsdienstes (Tel. 058 360 76 76) bzw. die E-Mail-Adresse rechtsberatung@baumeister.ch.

Die Rechtsberatung erfolgt während der Öffnungszeiten des SBV-Rechtsdienstes, welche auf der entsprechenden Website ersichtlich sind.

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