Ergänzend zur Fachtagung Gerüstbau bietet der Vorstand – bei entsprechendem Interesse – bereits im März 2022 ein Online-Fragefenster zur Klärung erster Praxisfragen rund um die neue Bauarbeitenverordnung an. Falls eine Durchführung des Fragefensters erwünscht ist, werden Ihre Fragen persönlich beantwortet. In jedem Fall werden die eingegangenen Fragen gemeinsam mit den entsprechenden Antworten allen Mitgliedern schriftlich zugänglich gemacht.

Einreichfrist für Ihre Fragen: 28. Februar 2022.

Stellen Sie Ihre Fragen zur neuen BauAV
  Zurück