Löhne gültig per 1. April 2023

Die Generalversammlung hat die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Lohnanpassungen bestätigt. Dementsprechend gilt per 1. April 2023:

  • Keine Erhöhung der Mindestlöhne.
  • Effektivlöhne der Mitarbeitenden werden monatlich um CHF 62.00 erhöht.
  • Die Mittagszulage wird um CHF 2.00 erhöht.
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