Löhne gültig per 1. April 2023
Die Generalversammlung hat die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Lohnanpassungen bestätigt. Dementsprechend gilt per 1. April 2023:
- Keine Erhöhung der Mindestlöhne.
- Effektivlöhne der Mitarbeitenden werden monatlich um CHF 62.00 erhöht.
- Die Mittagszulage wird um CHF 2.00 erhöht.