Um einen automatischen Aufstieg und administrative Fallen zu verhindern, hat der SGUV folgendem Verfahren zugestimmt:
- Erfolgreiches Bestehen des Basiskurses (Winterkurs der PBK) führt zum Aufstieg.
- Verbleib in Klasse C bei nicht bestandener Prüfung.
- Wird dem Mitarbeitenden der Kursbesuch nicht ermöglicht, muss dieser aufgestuft werden.
- Verbleib in Klasse C kann nur durch Antrag an die PBK erwirkt werden.
Lohnänderung im Gerüstbau treten per 1. April in Kraft. Dieses Datum gilt auch für den Lohnklassenwechsel von C zu B2.
Freundliche Grüsse
SGUV Sekretariat