Liebe SGUV Mitglieder
Das nun erfolgte JA des Stimmvolkes zum Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zeigt, dass die Gerüstbaubranche vorausschauend und fortschrittlich handelt. Der neue Vaterschaftsurlaub wird voraussichtlich ab 1. Januar 2021 in Kraft treten und löst die GAV-Bestimmung vollumfänglich ab.
Der sowohl politisch als auch in der Bevölkerung breit abgestützte Entscheid, stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig schwächt dieser Entscheid aber auch kleine und mittlere Unternehmen – erst recht in Branchen mit einem hohen Männeranteil wie dem Gerüstbau. Daher sollte dieser Volksentscheid auch als das verstanden werden, was er ist: eine zukunftsfähige Kompromisslösung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen, wie immer, gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
SGUV-Sekretariat