Die Ausnahmeregelung «Rahmen Geländer Rahmen» hat ausgedient. 

Im Jahr 2006 entwickelten die Suva und der SGUV gemeinsam die Regel «Rahmen-Geländer-Rahmen / Feld-um-Feld». Damit wurde die Duldung der bis dahin üblichen Praxis, auch in grossen Höhen die gesamte Gerüstlänge ungesichert zu begehen, beendet. Diese Massnahme diente dem Schutz und der Sicherheit der Gerüstbauer. Trotz dieser und weiterer Verbesserungen ist die Unfallquote in der Gerüstbaubranche hoch, was die Suva dazu bewegte, beim SGUV weitere Schritte in Richtung erhöhte Sicherheit einzufordern.

Schon in der aktuellen Bauarbeitenverordnung wird generell gesichertes Arbeiten ab einer Absturzhöhe von mehr als 2m eingefordert. Für den Gerüstbau bestand bisher jedoch eine Ausnahme, wenn die Regel «RahmenGeländer-Rahmen» eingehalten wird. Diese Ausnahmeregelung fällt mit Inkrafttreten der neuen Bauarbeitenverordnung per 1. Januar 2022 weg. Einerseits gibt es keine andere Branche in der Schweiz, die für Arbeiten mit hohem Absturzrisiko eine Ausnahmeregel kennt, andererseits befinden sich die Berufsunfallzahlen bei Montage- und Demontagearbeiten von Gerüsten sowie die damit verbundenen Ausfalltage auf konstant hohem Niveau.

Der Stand der Technik hat sich deutlich weiterentwickelt. So gibt es Gerüstsystemhersteller, die technische Systeme zum Schutz der Gerüstbauer anbieten (vorlaufende Geländer). Es ist auch möglich, dass sich Gerüstbauer mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sichern. Bis heute fehlten aber Sicherungssysteme, welche Gerüstbauer bereits ab einer Höhe von 2m zuverlässig sichern. Der SGUV und die Suva waren sich einig, dass diese Lücke geschlossen werden muss, damit die Sicherung mit dem Höhensicherungsgerät (HSG) bereits ab dem ersten Gerüstgang angewendet werden kann.

Der SGUV und die Suva haben schliesslich gemeinsam grosse Bestrebungen unternommen, um hier Anbieter zu evaluieren – mit Erfolg. Es gibt Anbieter von Höhensicherungsgeräten, welche unsere Vorgaben erfüllen. Den Gerüstbauern stehen nun folgende Absturzsicherungsmöglichkeiten offen:

  1. Arbeiten mit vorlaufendem Geländer
  2. Einsatz von PSAgA mit einem Höhensicherungsgerät (HSG) mit integriertem Falldämpfer, der auch das sichere Arbeiten mit einem geringen Sturzraum (Anschlagpunkt auf 3,60m) ermöglicht. Hier gilt es zu beachten, dass das richtige HSG mit integriertem Falldämpfer eingesetzt wird.

SGUV und Suva sind partnerschaftlich bestrebt, die Branche über diese Anpassungen zu informieren. 

Die Suva wird parallel dazu ab 2022 auch den Vollzug der obgenannten Massnahmen bei den Baustellenkontrollen prüfen. Dadurch sollen in Zukunft Unfälle und menschliches Leid verhindert und die Unfallkosten gesenkt werden.

Gemeinsamer Beitrag von

  • Suva, Jean Nabholz (Bereich Bau)
  • SGUV, Patrick Lendenmann (Leiter Technische Kommission)
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