Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern

Die Sozialpartner haben sich im Rahmen der Lohnverhandlungen für die Gerüstbaubranche auf eine innovative und für die Berufsbildung förderliche Vereinbarung geeinigt. Eine ausserordentliche Lösung als Antwort auf die ungewissen Zeiten, die geprägt sind von einer schwerwiegenden Gesundheitskrise.

Nach mehreren Verhandlungsrunden trafen die Sozialpartner eine Vereinbarung bezüglich der Lohnbedingungen im Gerüstbausektor für das Jahr 2021. Angesichts des sehr aussergewöhnlichen, durch die Covid-19-Krise geprägten Jahres 2020 und der daraus hervorgehenden grossen Ungewissheit für 2021 strebten die Sozialpartner nach einer innovativen Branchenlösung. Die getroffene Vereinbarung fördert die Berufsbildung und belohnt das vom Personal in den Covid-Wellen geleistete Engagement.

Die Angestellten im Gerüstbau werden gemäss eines von den Sozialpartnern festgelegten Kriterienkatalogs zur Weiterbildung ermutigt. Gegen Vorlage der Rechnung wird diese Weiterbildung von der paritätischen Berufskommission (PBK) bis zu einem Höchstbetrag von CHF 500.- pro Person finanziert. Nach abgeschlossener Weiterbildung erhalten die Angestellten von der PBK eine Bescheinigung, mit welcher vom Arbeitgeber eine Prämie von CHF 400.00 fällig wird. Die Prämie kann als Geldleistung, in Ferientagen oder in einer kombinierten Variante gewährt werden.

Diese innovative Lösung fördert die Weiterbildung in der Branche und stärkt die Unternehmen durch eine Weiterentwicklung der Kompetenzen ihres Personals. Zudem soll diese, trotz der Ungewissheit über die wirtschaftliche Entwicklung 2021, zugestandene finanzielle Beteiligung das Personal der Branche unterstützen und sie für die Anstrengungen während der Covid-19-Krise belohnen. Diese Vereinbarung zeugt von der Qualität des sozialen Dialogs in der Branche sowie vom Einfallsreichtum der Sozialpartner angesichts der Herausforderungen im Jahr 2020.

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