Eine der Änderungen im GAV betrifft auch das Thema Löhne resp. Lohnerhöhungen. Anstatt wie bisher jeweils jährlich in Lohnverhandlungen mit den Gewerkschaften einzutreten und gegen meist höchst unrealistische Forderungen anzukämpfen, werden die Löhne künftig bei steigender Inflation bis zu 1,5% automatisch ausgeglichen. Negative Teuerung wird dabei künftigen Erhöhungen angerechnet.

Massgebend ist jeweils der Teuerungswert «Landesindex der Konsumentenpreise» (LIK) des Bundesamts für Statistik per Ende Oktober.

Der LIK beträgt per Ende Oktober 2024 +0,6%. Die daraus resultierende und per 1. April 2025 gültige Lohnerhöhung entspricht ebenfalls 0,6%. Bereits seit dem 1. Januar 2025 gewährte Lohnerhöhungen können angerechnet werden.

Als Folge der Lohnerhöhungen ergibt sich auch eine Erhöhung der Mindestlöhne sowie der Regietarife per 1. April 2025.

Ab sofort finden Sie im Mitgliederbereich unter «GAV, Löhne und Regietarife» folgende Dokumente:

  • Löhne 2025
  • Regietarife 2025/2026
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